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1237. Oktober 6. Viterbo.

2. non. Okt.

. . . Papst Gregor IX. schreibt bezüglich der Verträge zwischen Herzog Heinrich und Wladisl. Odonicz (vergl. oben No. 451 und No. 452) dem Bischöfe von (P³ock), dem Dechanten von P³ock und dem Abte von Kolbacz Folgendes: Herzog Heinrich habe aus Misstrauen gegen die damals (1234) erwählten Vermittler, den Erzbischof von Gnesen und den Bischof von Posen, vom Papste erwirkt, dass, wenn diese ihre Schuldigkeit nicht thäten, der Bischof von Merseburg und einige andere Prälaten eintreten sollten. Diese hätten nun aber, ohne Weiteres abzuwarten, auf des Herzogs Veranlassung die ganze Sache an sich gerissen, Wladisl. an einen entfernten und für ihn unsicheren Ort vorgeladen, und als er nicht erschien, den Legaten Wilhelm von Moden a zur einfachen Bestätigung des Vertrags vom 22. September 1234 vermocht. Hiergegen habe Wladisl. protestirt, und der Papst beauftragt nun die Adressaten mit der weiteren Führung dieses Streites.

Angef. bei Röpell, Gesch. Polens 453, 57, 59 nach einer Raczyñski'schen Abschr. aus dem Vaticanischen Archive. Die Einsicht des ausführlichen Regests, welche Prof. Dr. Röpell freundlichst gestattete, ermöglichte noch einige Berichtigungen und erledigte auch Kiempins Zweifel, Pommersches Urkundenbuch S. 459. Potthast 10464.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.